Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei – DIE LINKE.
Als Ergänzung zu bestehenden Forderungen und Beschlüssen der Linkspartei.PDS
Entstanden bereits seit 1982 in der linken Debatte bei der unabhängigen Erwerbslosenbewegung entsprechend dem Sozialphilosophen Andre Gorz: „Lohnabhängigkeit ist eine dem Lohnempfänger aufgezwungene Herrschaftsbeziehung oder gar Unterdrückung.“ (Andre Gorz)
„Jede Politik, auf welche Ideologie sie sich sonst auch berufen mag, ist verlogen, wenn sie die Tatsache nicht anerkennt, dass es keine Vollbeschäftigung für alle mehr geben kann und dass die Lohnarbeit nicht länger Schwerpunkt des Lebens, ja nicht einmal die hauptsächlichste Tätigkeit eines jeden bleiben kann.“ (Andre Gorz 1984)
Heute großes Spektrum linker Befürworter in vielen Sozialbewegungen, unabhängigen und gewerkschaftlichen Erwerbsloseninitiativen, über soziale christliche Initiativen und Organisationen bis hin zu politisch links stehenden WissenschaftlerInnen – ebenso fordert der Deutsche Bundesjugendring, ein Zusammenschluss von Jugendorganisationen, ein Grundeinkommen.
In der Linkspartei.PDS arbeiten in einer Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen seit dem 15.07.06 auch zahlreiche BefürworterInnen der WASG.
Die Befürworter in der Linkspartei wollen eine Grundsicherung für jeden Menschen, welche die Menschenwürde achtet, repressions- und voraussetzungsfrei ist. Ziel ist die schrittweise Überwindung der Marktverwertungsabhängigkeit des Menschen. Dementsprechend gilt Erwerbsarbeit nur als eine von vielen Tätigkeiten in der gesellschaftlichen Teilhabe. Als Antwort auf die zunehmende Prekarisierung und Fremdbestimmung von Arbeit und Leben vieler Menschen wird durch ein Grundeinkommen die gesellschaftliche Position und Autonomie der von Erwerbsarbeit abhängigen Menschen enorm gestärkt.
Das Grundeinkommen soll zur Überwindung kapitalistischer Produktionsverhältnisse beitragen, zur demokratischen Kontrolle der Rahmenbedingungen, der Art und Weise des globalen und nationalen Wirtschaftens, der Brechung der kulturellen Hegemonie von Kapital und Konsum sowie den direkten Formen der Verfügung über die materiellen und kulturellen Mittel und Zwecke der gesellschaftlichen Produktion.
Das Grundeinkommen befördert die erfolgreiche Durchsetzung von Mindestlöhnen und Arbeitszeitverkürzungen. Das Grundeinkommen soll mit anderen Formen der Daseins- und Entwicklungsvorsorge der Menschen verbunden werden – wie z. B. dem uneingeschränkten Zugang zu Bildung, Kultur, Information, Gesundheitsversorgung.
Das Bedingungslose und Existenz sichernde Grundeinkommen bedeutet eine qualitative Weiterentwicklung des Sozialstaates: Ermöglichung freier individueller Entwicklung aller Menschen, Armuts- und Repressionsfreiheit, Bürokratieferne, demokratische Gestaltung des Sozialen und ein Mehr an Umverteilung von oben nach unten.
Das Bedingungslose Grundeinkommen
Ergänzung zu einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,60 Euro/h, der etwa der Nettolohnuntergrenze der Europäischen Sozialcharta von 60% des durchschnittlichen Nettolohns entspräche
Ab 16 Jahren ein BGE von 60% des sog. mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens als Armutsrisikogrenze, d.h. zur Zeit 950,- Euro pro Monat
Kinder bis 16 Jahren erhalten die Hälfte (475,- Euro pro Monat)
Modifiziertes Wohngeld
Bestimmte Mehrbedarfe in Form einer Sozialhilfe
Die meisten steuerfinanzierten Sozialleistungen werden gestrichen (ALG II, Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte, Sozialhilfe, BaFöG, Erziehungsgeld, Kindergeld) soweit die Rentenversicherung bis zum Betrag des BGE als Basisrente
Einkommensteuer
Der Einkommenssteuersatz steigt linear von 7,5% bei 12.000 € / Jahr auf 25% bei 60.000 € / Jahr, was bedeutet, dass die Einkommensteuersätze im sonstigen Steuerkonzept der Linken halbiert sind. Ab dem 60.000. Euro betragen die Steuern und Sozialabgaben auf jeden zusätzlich verdienten Euro zusammen 71,5%. Das BGE selbst ist steuer- und abgabenfrei.
Finanzierung zu erhaltener bisheriger Sozialleistungen
Krankenversicherungsbeitrag inklusive Pflegeversicherung von 6,5% auf alle Einkommen ausgegangen
Arbeitgeber zahlen eine Wertschöpfungsabgabe paritätisch in die Kranken- und Plegeversicherung einschließlich Lohnfortzahlung als eine solidarische Bürgerversicherung
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung (RV) beträgt für ArbeitnehmerInnen (AN) und ArbeitgeberInnen (AG) jeweils 5% des Bruttolohnes
Die Neuregelung des ALG I wurde bisher offen gelassen und aus der Gesamtrechnung herausgenommen. Hier bietet sich beispielsweise eine obligatorische oder freiwillige staatliche umlagefinanzierte Zusatzversicherung an, um Betroffenen temporär ein prozentual angemesseneres Referenzeinkommen im Falle einer Erwerbslosigkeit zu garantieren.
Umbau der Sozialen Sicherungssysteme
Rentensystem aus BGE als Basisrente plus einer obligatorischen solidarischen Rentenzusatzversicherung erworben durch Arbeitsleistung, was zu einer gesamten Rentensteigerung von 48%
Aktive Arbeitsmarktpolitik wird ausschließlich von den Arbeitgebern über einen Arbeitsmarktfonds finanziert. Es werden öffentlich geförderte Arbeitsplätze geschaffen, die mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns vergütet werden. LeiharbeiterInnen erhalten den branchenüblichen Tariflohn bzw. mindestens den gesetzlichen Mindeslohn. Unternehmen ab 100 Beschäftigten erhalten generell keinen Anspruch auf LeiharbeiterInnen. Der Zeitarbeitssektor ist zu vergesellschaften.
Finanzierung des BGE
1.) Eine 35%-Sozialabgabe auf alle Einkommen ab dem ersten Euro (ca. 542 Mrd. € pro Jahr)
2.) Eine Börsenumsatzsteuer in Höhe von 1% auf Erstemissionen und 1,5% auf den Sekundärhandel (Einnahme: ca. 35 Mrd. € pro Jahr)
3.) Eine Sachkapitalsteuer in Höhe von 0,65% des Verkehrswertes bei Immobilien, ansonsten 1,3% des Nettosachkapitalwertes (Einnahme: bis zu 65 Mrd. € pro Jahr)
4.) Eine Primärenergiesteuer von 2,25 Cent / kWh, was auf den Endverbrauch umgerechnet durchschnittlich ca. 3,2 Cent / kWh entspräche (Einnahme ca. 88 Mrd. € pro Jahr). Bei 2.200 kWh Strom-Jahresverbrauch liegt die monatliche Mehrbelastung des Haushaltes durchschnittlich bei etwa 3,10 €; Energiesparen wird lohnenswerter.
5.) Durch die im Steuerkonzept der Linkspartei.PDS geforderte Vermögenssteuer (ca. 25 Mrd. €
pro Jahr)
6.) Einer Tobin Tax in Höhe von 0,2% der Devisenumsätze (ca. 24 Mrd. entsprechend Berechnungen von Attac)
7.) Einer neu einzuführenden Luxusumsatzsteuer auf Luxusgüter im Volumen von etwa
60 Mrd. € pro Jahr
8.) Einen Bundeszuschuss in Höhe von 16 Mrd. € pro Jahr
Insgesamt würde dies einen Nettofinanzierungsmehrbedarf von 300-400 Milliarden Euro bedeuten.
Staatsquote:
Die Staatsquote (Staatsausgaben einschließlich Soziale Sicherung) steigt auf ca. 71%. In Schweden lag diese schon einmal bei ca. 65%, im Jahr 2000 bei 56,3%.
Unternehmen:
Die Belastung der Unternehmen nähme um ca. 70 Milliarden Euro jährlich zu. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie ertragsschwache Unternehmen würden gegenüber heute entlastet.