Das bedarfsgewichtete Haushaltsnettoeinkommen des DIW
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat ermittelt, dass der Anteil der Bezieher mittlerer Einkommen an der gesamten Bevölkerung (sog. Mittelschicht) von 62% im Jahre 2000 auf 54 % in 2006 zurückging.
Zur Mittelschicht in Deutschland zählen Menschen, die 20061 ein bedarfsgewichtetes Haushaltsnettoeinkommen zwischen 11.340,- Euro pro Jahr und 24.300,- Euro pro Jahr hatten. Diese Einkommen beziehen sich ausschließlich auf einen Alleinlebenden. Sobald der Haushalt mehrere Mitglieder hat, wird eine bestimmte Formel verwendet, um zu erkennen, wie hoch das Einkommen des Haushaltsvorstandes theoretisch ohne seine Mitbewohner wäre. Denn erst dann kann anhand der o.g. Grenzen erkannt werden, ob der Haushalt sich im Einkommensbereich der Mittelschicht befindet.
Entsprechend der OECD unterscheidet die DIW die Einkommensanteile der Haushaltsmitglieder, denn es wird davon ausgegangen, dass ein zusätzliches Haushaltsmitglied weniger Einkommensbedarf hat als ein Alleinlebender. Den Mitgliedern eines Haushaltes werden demgemäß verschiedene Gewichte zugewiesen. Der Haushaltsvorstand erhält das Gewicht „1“, weitere Erwachsene „0,5“ und Kinder unter 14 Jahren „0,3“. Mithilfe dieser Werte kann nun jeder Haushalt seine Gewichtsmaßzahl selbst ermitteln. Zwei Erwachsene und zwei Kinder ergäben hiernach 1+0,5+0,3+0,3 = 2,1. Was bedeutet das nun?
Nehmen wir einen Alleinlebenden, der jährlich 10.000,- Euro Nettoeinkommen hat. Damit dieser Alleinlebende für den Fall, dass er mit seinem Einkommen einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern finanziert, genauso gestellt wäre, wie bisher, muss er seine 10.000,- Euro mit der Haushaltsgewichtsgröße von in diesem Fall 2,1 multiplizieren. Das Ergebnis wäre 21.000,- Euro Jahresnettoeinkommen. Der Alleinlebende müsste also 21.000,- Euro netto verdienen, damit er im Falle dieses Vier-Personen-Haushaltes genau gleich zum „allein leben“ gestellt wäre. Sein Ausgangsstatus wäre auch entsprechend derselbe bei den anderen Haushalts-Mitgliedern, nur eben unter Berücksichtigung der Synergieeffekte des Zusammenlebens.
Geht man davon aus, dass ein solcher Haushalt lediglich weiß, dass er diese 21.000,- Euro netto pro Jahr zur Verfügung hat, aber nun wissen möchte, ob er damit noch zur Mittelschicht gehört, kann man mit derselben Formel die Antwort ermitteln. Und zwar ganz einfach, in dem man das Jahresnettoeinkommen durch die Haushaltsgewichtsgröße teilt, d.h. 21.000,- : 2,1 = 10.000,- . Aufgrund der oben angegebenen Grenzen würde dies bedeuten, dass dieser Haushalt trotz vielleicht gut aussehendem Einkommen nicht mehr zur Mittelschicht gehört - nicht anders wäre es, wenn es um einen Alleinlebenden ginge. Und dies lässt sich nun für jedes beliebige Einkommen zur Haushaltsgröße ermitteln. Nur solange das Ergebnis innerhalb der o.g. Grenzen liegt, gehört der Haushalt zur Mittelschicht.
Man sieht leicht, dass die Frage der Armut nicht so sehr vom Einkommen abhängt, sondern von der Größe des Haushalts. Ein Solidarisches Bürgergeld, wie es Dieter Althaus vorschlägt, führt aber sichtbar dazu, dass unabhängig vom Erwerbseinkommen, das Gesamteinkommen auch sonst normal verdienender Haushalte entsprechend zulegt. So hätte der o.g Vier-Personen-Haushalt, der ohne Althaus nicht zur Mittelschicht gehörte, zum bisherigen Einkommen nochmal 21.600,- Euro netto dazu, das Einkommen würde sich mehr als verdoppeln. Mit Hilfe der o.g. Formel ergäbe das nunmehr ein bedarfsgewichtetes Haushaltsnettoeinkommen von (21.000,- + 21.600) : 2,1 = 42.600 : 2,1 = 20.285,71 und läge damit eindeutig im Einkommens-Bereich der Mittelschicht. So ist es zu verstehen, wenn nach Auskunft der Wirtschaftsweisen durch dieses Konzept acht Millionen Menschen aus dem Armuts-Bereich zurück in die Mittelschicht gelangen.
1Für 2006 werden die Einkommen von 2005 zugrunde gelegt.