Geschichte des Bedingungslosen Grundeinkommens nach dem Buch „Ein Grundeinkommen für alle?“ von Yannick Vanderborght und Philippe Van Parijs im Campus Verlag
Das allgemeine Grundeinkommen ist ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung individuell ausgezahlt wird.
Bis ins 16. Jahrhundert Wohlfahrtsleistungen in Europa durch private/religiöse Gemeinschaften auf kommunaler Ebene
Erste Gedanken zu einem garantierten Mindesteinkommen im frühen 16. Jahrhundert bei Morus und Vives1
1516 Utopia von Thomas Morus (1478-1535) Vorschlag einer Einkommensgarantie
1526 De Subventione Pauperum von Johannes Ludovicus Vives (1492-1540) Vorschlag eines öffentlichen Fürsorgewesens unter Gegenleistungsvorbehalt (Arbeit) aus Effizienzgründen
1531 Karl V. der Niederlande verordnet Armenpflegemaßnahmen auf lokaler Ebene landesweit
1579 Armengesetzgebung in Schottland (Nahrungsmittel)
1601 Armengesetzgebung (Poor Law) in England (Arbeitshäuser)
Ausweitung der Poor Laws zu Mindeststandards entsprechend Sozialhilfe
BG zum ersten mal im ausgehenden 18. Jahrhundert formuliert
1795 Grundgedanke eines Pflichtversicherungssystems von Condorcet
1795 Armenhilfe im südenglischen Speen als Barauszahlung entsprechend Haushaltsgröße nur bis 1834, danach wieder Poor Law (Arbeitshäuser)
Mitte des 19. Jahrhunderts die spezifische Form eines allgemeinen Grundeinkommens
1883 Bismarcksches Modell eines allgemeinen Plichtversicherungssystems für alle Arbeiter – wird im weiteren in weiten Teilen Kontinentaleuropas übernommen
nach 1918 BG erstmals Gegenstand einer wirklichen (kurzen) Debatte
1935 Aid to Families with Dependent Children in den USA – seit 1996 mit begrenzter Leistungsdauer (Temporary Assistance to Needy Families)
1948 National Assistance Act in Großbritannien als wirkliches Mindesteinkommen für alle Haushalte zu den bestehenden staatlichen Sozialleistungen – gleiche allgemeine Maßnahmen in anderen Teilen Europas in der zweiten Hälfte 20. Jahrhundert zunächst in den skandinavischen Ländern
1956 Mindesteinkommenssicherung in Finnland
1957 Sozialhilfe in Schweden
1961 Bundessozialhilfegesetz in der BR Deutschland
1963 landesweites Programm zur Einkommenssicherung in den Niederlanden
1964 Food Stamps (Nahrungsmittelgutscheine) in den USA
1974 landesweites Programm zur Einkommenssicherung in Belgien und Dänemark
Supplementary Welfare Allowance in Irland
1981 BG in Alaska in die Praxis umgesetzt
seit Mitte der 1980er internationale Debatte
1986 Revenu minimum Garantie in Luxemburg
1988 Wiedereingliederungsgeld (RMI – revenu minimum d´insertion) in Frankreich weißt nur einige Gemeinsamkeiten zum Grundeinkommen auf (es fehlen Unabhängigkeit der wirtschaftlichen Lage, Individualität und Nicht-Gegenleistungsprinzip)
1996 schlägt Anthony Atkinson eine „participation income“ vor unter der Bedingung einer gesellschaftlichen Beteiligungspflicht vor, die allerdings so weit gefasst ist, dass fast alle ihr gerecht werden
1997 Rendimento monimo garantido in Portugal
08.01.2004 unterzeichnete Luiz Inàcio Lula da Silva das Gesetz zur Einführung eines allgemeinen Grundeinkommens für alle Brasilianer im Präsidentenpalast
Im 20. Jahrhundert Einkommenssicherungssysteme in allen kanadischen Provinzen sowie ganz Australien. Auch in Spanien haben autonome Regionen relativ homogene Hilfsprogramme.
Vordenker
Thomas Paine (1737-1809) schlägt vor, jedem Mann und jeder Frau bei Eintritt ins Erwachsenenalter einen bescheidenen Pauschalbetrag und später eine kleine Rente zu zahlen, da der Boden allen zu gleichen Teilen gehöre. Begründung: Grundrente am gemeinsamen Staatsterritorium (naturrechtliche Ansprüche, die durch das System des Grundeigentums verloren gegangen sind) nach Hugo Grotius (1625)
Thomas Skidmore (1790-1832) schlägt 1829 vor, den Wert des Grundbesitzes, der im Laufe eines Jahres verstorbenen Bürgern zu gleichen Teilen zwischen all jenen aufzuteilen, die in demselben Jahr das Erwachsenenalter erreichen
Francois Huet (1814-1869) schlägt 1853 vor, dass ererbte Güter nach dem Tode zur Finanzierung einer Grundleistung beitragen solle, die allen jungen Bürgern in gleicher Höhe zustehe. Hieraus leiteten Ackerman und Alstott 1999 ihren Vorschlag, dass jeder einzelne Schüler nach Abschluss der Sekundarstufe Anspruch auf eine über die Erbschafts- und Vermögenssteuer finanzierte Zahlung in Höhe von 80.000,- Dollar in vier Raten gekoppelt mit einem allgemeinen Rentenanspruch haben sollen
Thomas Spence (1750-1814) schlägt 1797 vor, dass jede Gemeinde aus der Versteigerung der Nutzungsrechte all ihrer Immobilien, sowie den Regierungssteuern, nach Abzug der öffentlichen Gemeindeausgaben den verbleibenden Überschuss vierteljährlich zu gleichen Teilen unter allen Einwohnern verteilen soll, um deren Grundversorgung zu sichern. Begründung: Unveräußerliches Menschenrecht in einer zivilisierten Gesellschaft entspricht den natürlichen Komponenten des allen gemeinsamen Eigentums
Charles Fourier (1772-1837) meint, dass in einer zivilisierten Ordnung jeder Mensch insofern ein Anrecht auf „ein Mindestmaß an lebensnotwendiger Grundversorgung“ besitze, als die Grundrechte des freien Jagens, Fischens, Sammelns und Weidens verletzt worden seien. Hieraus fordert er 1803 eine bedingungslose Einkommensgarantie, die er 1836 (ausschließlich für Arme) genauer ausführt
Victor Considerant (1808-1893) fordert 1845 eine Mindestversorgung, die einem allgemeinen Grundeinkommen im engeren Sinne entspricht
Joseph Charlier (1816-1896) schlägt 1848 vor, dass alle Menschen zur Sicherung ihrer Grundversorgung ein Nutzungsrecht an den von der Vorsehung geschaffenen natürlichen Ressourcen haben, den Nicht-Grundeigentümern ein bedingungsloses garantiertes Mindesteinkommen (Bodendividende) vierteljährlich oder monatliche ausbezahlt, bis dass der Staat langfristig der einzige Eigentümer von Grund und Boden werden solle
John Stuart Mill (1806-1873) hält das System Fouriers, an dem auch Considerant und Charlier anknüpfen, als „von allen Formen des Sozialismus die am besten ausgearbeitete Variante“ und interpretiert es unmissverständlich als eine Rechtfertigung dafür, dass jeder ein Anrecht auf eine Grundversorgung habe
bei Herbert Spencer, Henry George und Leon Walras konkretisiert sich der Gedanke, alle hätten gleichermaßen ein Anrecht auf den Gebrauch der natürlichen Ressourcen, zumeist durch die Finanzierung öffentlicher Ausgaben zugunsten der Gemeinschaft.
Erste Debatten
Bertrand Russel (1872-1970) argumentiert 1918 dafür, die Vorteile des Sozialismus und des Anarchismus miteinander zu verbinden durch ein Sozialeinkommen für alle, mit dem sich die Grundbedürfnisse befriedigen lassen
Dennis Milner (1892-1956) und seine Frau fordern für Großbritannien die Einführung eines bedingungslosen, wöchentlich auszuzahlenden Einkommens, das an das Bruttoinlandsprodukt gebunden ist. Hierüber debattierte die britische Labour Party auf einem Parteitag 1920
Cliffor H. Douglas (1879-1952) forderte 1924 für Großbritannien eine monatliche Nationaldividende für alle Familien, was erst in Kanada Anhänger fand, so dass in Alberta von 1935-1971 eine Social Credit Party regierte
George D.H. Cole (1889-1959) trat 1935 für eine sog. Sozialdividende ein und bezeichnete als erster das allgemeine Grundeinkommen als „basic income“ (jedoch schon 1934 von Jan Tinbergen „basisinkomen“ genannt)
James Meade (1907-1995), Nobelpreisträger, fordert mehrfach während seines Lebens schon seit 1935 eine staatlich finanzierte Sozialdividende, um das Problem der Arbeitslosigkeit und der Armut in Großbritannien zu lösen. Die gleiche Forderung stellte dort die liberale Politikerin Lady Juliet Rhys-Williams 1943
Sowohl in der Umverteilungsbewegung Jacques Duboins (1932) sowie der föderalistischen Bewegung Alexandre Marc (1972) wird, wie in den Schriften des sozialistischen amerikanischen Romanciers Edward Bellamy (1888), ein allgemeines Grundeinkommen gefordert, welches jedoch an einen umfangreichen sozialen Pflichtdienst gekoppelt ist, so dass es eher mit einem Einheitslohn zu vergleichen ist
1962 befürwortete der Nobelpreisträger Milton Friedman die Einführung einer Negativsteuer. Der Begriff einer Prämie, der ursprünglich auf den französischen Ökonomen Antoine Augustin Cournot (1838) zurückgeht und später von dem britischen Wirtschaftswissenschaftler Abba Lerner (1944) aufgegriffen wurde, bezeichnet bei Friedman ein auszahlbares, pauschales Steuerguthaben im Rahmen einer linearen Einkommensbesteuerung
1963/67 fordert Robert Theobald (1929-1999) ein garantiertes Mindesteinkommen aufgrund der Überzeugung, dass die Automatisierung der Produktionsprozesse die Erwerbsarbeit langfristig überflüssig mache
1965 setze sich Nobelpreisträger James Tobin (1918-2002) für ein garantiertes Mindesteinkommen ein, das allgemeiner und großzügiger gefasst ist als die bestehenden Fürsorgeleistungen und welches er später zu einem allgemeinen Grundeinkommen im eigentlichen Sinne, das er „demogrant“ nennt, weiterentwickelt. Als wichtigster wirtschaftspolitischer Berater des linken Demokraten George McGovern gelang es Tobin, dass der Präsidentschaftskandidat für die Wahlen 1972 den „demogrant“ in sein Wahlprogramm aufnahm
McGoverns Gegenkandidat Richard Nixon machte eine Variante der Negativsteuer zum zentralen Baustein des Sozialversicherungsprogramms Family Assistance Plan (FAP), mit dem das Aid to Families with Dependent Children (AFDC) abgeschafft und durch ein garantiertes Mindesteinkommen mit Lohnzuschüssen für Arbeiter ersetzt werden sollte. Nixons Plan wurde zwar im April 1970 vom Repräsentantenhaus angenommen, der Senat jedoch lehnte ihn trotz zahlreicher Veränderungen im Oktober 1972 mit knapper Mehrheit ab. Der Watergate-Skandal beendete diesen Höhenflug der Negativsteuer in der Debatte der USA. Die akademische Diskussion ging weiter und führte insbesondere in Kanada in den siebziger und achtziger Jahren regelmäßig zu Vorschlägen von Bund und Provinzen
1978 schlagen in Dänemark drei Intellektuelle ein allgemeines Grundeinkommen unter der Bezeichnung „Bürgerlohn“ vor.
1975 wirbt J.P. Kuiper in den Niederlanden für eine Trennung von Beschäftigung und Einkommen. 1977 nimmt dort die „Radikale Partei“ als erste politische, im Parlament vertretene Formation Europas das allgemeine Grundeinkommen offiziell in ihr Wahlprogramm auf. Dem Gedanken schließt sich die dortige Lebensmittelgewerkschaft an und bietet dem niederländischen Verein für ein allgemeines Grundeinkommen in ihren Verbandsräumen Platz
1985 empfiehlt der wissenschaftliche Beirat für Regierungspolitik für die Niederlande die Einführung eines partiellen Basiseinkommens
1984 wird in London die Basic Income Research Group gegründet (Seit 1998 Citizen´s Income Trust)
1985 beginnt Prof. rer. pol. Joachim Mischke seine Kampagne für ein Bürgergeld in Form einer Negativsteuer. Angesehene Wissenschaftler wie Claus Offe (1992, 1996) und Fritz Scharpf (1993) unterstreichen die Bedeutung dieser Idee
1997 tritt der Soziologe und Philosoph André Gorz für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein
1995/2000 entwickelt der Philosoph Jean-Marc Ferry sein Plädoyer für ein allgemeines Grundeinkommen im Rahmen seiner Reflexion über Gesellschaftsvertrag und europäische Staatsbürgerschaft. Die Vereinigung für die Einführung einer Grundversorgung (AIRE) und die Anti-Utilitaristische Bewegung in den Sozialwissenschaften (MAUSS) beteiligen sich ebenfalls aktiv an dieser Debatte
1986 Gründung des Basic Income European Network (BIEN)
2004 Umwandlung des BIEN zum Basic Income Earth Network unter der gemeinsamen Präsidentschaft des Wirtschaftswissenschaftlers und Mitarbeiters der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Guy Standing und des brasilianischen Senators Eduardo Suplicy
1982 Alle Bürger, die sich seit mindestens sechs Monaten legal in Alaska aufhalten (ca. 650.000), beziehen unabhängig von ihrem Alter bzw. ihrer Residenzzeit in dem Staat jährlich eine Dividende in gleicher Höhe. Diese Dividende entspricht einem Teil des in den zurückliegenden fünf Jahren durchschnittlich erzielten Ertrags des ständigen Fonds, der mit den Einnahmen der Erdölgewinnung angelegt wurde. Dieser Fonds entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem international diversifizierten Portfolio.
Das bedingungslose Grundeinkommen kann als Geld- oder Sachleistung, einmalig oder regelmäßig mehr oder weniger als die Armutsschwelle oder jeweiligen Mischungen bestehen. Es kann von sub-nationalen politischen Gemeinschaften (z.B. Alaska, Katalonien/Spanien – Pasqual Maragall 2003), supra-nationalen politischen Einheiten (EU – Ferry 1995/2000, Genet/Van Parijs 1992, Van Parijs/Vadenborght 2001) oder global (UNO – Stiftung Peter Kooistra, Dirk Barrez 1999, Wirtschaftswissenschaftler Myron Frankman 1999/2004) ausgezahlt werden, wird zumeist aber national interpretiert.
Die Finanzierung erfolgt von der öffentlichen Hand über die allgemeinen Haushaltsmittel (direkte und indirekte Steuern, Gewinne der staatlichen Unternehmen usw.). Die meisten im Detail ausgearbeiteten Pläne zur Umsetzung dieser Maßnahme (Parker 1989;Reynolds/Healy 1995; Gilain/Van Parijs 1996) gehen von einer Reform der Einkommensteuer für natürliche Personen aus.
Nach dem „Ulmer Modell“ von Helmut Pelzer (1996) werden dazu die gesamten Einnahmen einer proportionalen „Bürgergeldabgabe“ genutzt, die das Bruttoeinkommen auf einer viel breiteren Basis besteuert als die Steuer für natürliche Personen. Entsprechend Roland Duchâtelet (1994) würde die Einführung eines Grundeinkommens über eine deutliche Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert, während der Steuersatz für natürliche Personen stark gesenkt würde (Mehrwertsteuer nach Güterkategorien variiert, um verteilungspolitische regressive Wirkungen abzumildern). Robertson 1989 und Genet/Van Parijs 1992 schlagen Finanzierungsmodalitäten zumindest teilweise auf einer Öko-, insbesondere Energiesteuer vor. Bresson 1999 schlägt eine Tobin-Steuer vor, mit der sich die spekulativen Kapitalbewegungen besteuern ließen. Entsprechend Thomas Paine (1796), Joseph Charlier (1848) und Henry George (1879) setzen Steiner 1992, 1994 und Robertson 1998 auf eine Grundsteuer oder ganz allgemein auf die Besteuerung der Nutzung natürlicher Ressourcen, darunter etwa auch der Absorptionsfähigkeit der Atmosphäre für umweltschädliche Emissionen (Davidson 1995) entsprechend einer Distribution eines Entgelts, dass für die Nutzung einer Ressource erhoben wird, nämlich der Erde (z.B. Alaska). Douglas (1924) und Jacques Duboin (1932) sprechen sich eher für ein distributives System (Vermehrung der Gesamtliquidität) aus (Inflationsrisiko). Nach Huber (1998) lässt sich so nur ein bescheidener und variabler Anteil eines nennenswerten Grundeinkommens dauerhaft finanzieren.
Die Systeme der Mindestsicherung lassen sich mit zahlreichen Varianten grundsätzlich zwei verschiedenen Basismodellen zuordnen: zum einen dem Modell der staatlichen Fürsorge für die Bedürftigen, wie es erstmalig von Morus und Vives formuliert wurde und das heute in den gegenwärtigen Mindestsicherungssystemen, wie zum Beispiel der Sozialhilfe, umgesetzt ist; zum anderen einem Modell, dem zufolge allen Gesellschaftsmitgliedern ein Teil des gesellschaftlichen Vermögens zukommt, ursprünglich von Paine und Spence formuliert.
Gesellschaftliche Kräfte
1985 Kritik des belgischen Gewerkschaftsbundes an der naiven Vorstellung eines BG
1986 Kritik der kanadischen Gewerkschaft am neoliberalen Geist der Negativsteuer
1999 Skepsis der französischen Gewerkschaft (CFDT) wg. Subventionierung der Unternehmen
80er Jahre BG für die niederländische Lebensmittelgewerkschaft vorrangiges Ziel
seit Ende der 80er wirbt die spanische Gewerkschaft ESK für ein BG
1987-91 Unterstützung BG durch führenden italienischen Gewerkschaftsbund (CGIL)
1999 Gewerkschaftsbewegung Quebec befürwortet BG
südafrikanische COSATU ruft Mitte der 90er Basic Income Grant Coalition ins Leben
2002 befürwortet die kolumbianische Gewerkschaftsbewegung ein BG
Arbeitslosenverbände setzten sich 1973 in England (Südenglische Kleinstadt), 1982 in Frankreich (1997/98 Protestaktionen und politische Debatte durch Lionel Jospin hierzu), 1987 in den Niederlanden und 2004 in Deutschland für ein allgemeines Grundeinkommen ein
in den neunziger Jahren spricht sich die Arbeitslosenbewegung INOU in Irland unablässig gegen ein BG aus
Politische Organisationen
Ende der siebziger pro BG der Grünen in England und den Niederlanden
1985 Bekundung der belgischen Grünen für ein BG
90er pro BG der Grünen in Frankreich
2002 pro BG der Regierung in Irland nach Einwirken der Grünen
2000 Grüne Liga in Finnland pro BG
BG führte zur Spaltung der deutschen und niederländischen Grünen Partei
2004 BG-Forderung der amerikanischen Grünen in Milwaukee
pro BG von den Linksliberalen in den Niederlanden und Österreich seit 1996 sowie England von 1989 bis 1994 und Belgien 1997
Sozialdemokratische Parteien beschäftigten sich mit dem BG in den Niederlanden (80er), Frankreich und Spanien (2001) sowie Brasilien (07/2002)
linksradikale Parteien pro BG in Irland (80er), Finnland, Quebec (2002)
Globalisierungskritiker seit Ende der neunziger Jahre pro BG besonders in Italien
PDS in Deutschland (Katja Kipping)
Christliche Organisationen
80er CORI in Irland
Katholische Sozialakademie in Österreich (80er bis heute)
2003 Frankreich durch die ultrakonservative Christine Boutin
Übergangsmaßnahmen
auf Haushalseinkommen bezogene regressive Negativsteuer (Mitschke 1985 Deutschland und Godino 1999 Frankreich)
2001 auszahlbare individuelle Steuergutschrift in den Niederlanden, je höher das Einkommen ist
Verbindung von Steuer- und Transfersystem als gemeinsames Grundeinkommen (Steuer individuell als partielles Grundeinkommen (kumulierbar) – Transfer haushaltsbezogen (bedingt))
Grundeinkommen als Gegenleistung für gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten in einem sehr weiten Sinne (Niederlande praktische umgesetzt für ehrenamtliche und künstlerische Tätigkeiten seit 1996/99, Vorschlag in Belgien) mit dem Kontroll- und Definitionsproblem
Minderjährige beziehen ein allgemeines Grundeinkommen in Gestalt eines kostenlosen Bildungssystems und eines an die Schulpflicht gebundenen Kindergeldes. Dies könnte für junge Erwachsene mit einer weniger verpflichtenden und flexibleren Bedingung einhergehen
Alternative Modelle
Finanzierung aus besonderen Erträgen (Erdölfond Alaska, ähnlicher Vorschlag für Irak und Nigeria)
Verschmutzungsrechte meistbietend versteigern und als BGE umverteilen
Grundeinkommen über eine Besteuerung des Energieverbrauchs
Verbrauchssteuer als Finanzierungsbasis (Duchatâtelet aus Belgien oder Pieter Leroux aus Südafrika)
Grundeinkommen bemisst sich nach dem Mehrwertsteueranteil der Armutsschwelle und steuerbefreit so die Geringverdiener
Euro-Stipendium für die ärmsten Bürger Europas (Schmitter/Bauer 2001) mittels einer Negativsteuer entsprechend der Lebenshaltungskosten der jeweiligen Mitgliedsstaaten über Umverteilung eines Teils der Agrarausgaben und des Strukturfonds und eines Teils der erhobenen Mehrwertsteuer. Ebenso durch europaweite Besteuerung umweltfeindlicher Energien, d.h. deren Umweltkosten (entspräche jährlich 1500,- Euro pro EU-Bürger). Ähnlich könnte sich europaweit eine Finanzierung durch die Veräußerung von Verschmutzungsrechten organisieren
Worin besteht der normative Leitgedanke des Grundeinkommens?
Kapitalistische Gesellschaften sind der einzige bekannte Fall einer wirtschaftlichen Ordnung, in dem das Produktions- und das Verteilungsproblem zugleich gelöst wird. Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Problemlage, die gegenwärtig und auf absehbare Zeit in der BR Deutschland vorliegt, ist ein dramatischer Beweis dafür, dass das Minimum des bedarfsadäquaten Einkommens durchaus oberhalb des Maximums eines eben noch beschäftigungsunschädlichen Niveaus der Arbeitskosten liegen kann. Hieraus entstehen drei wesentliche Nachteile: Armut, Arbeitslosigkeit, Autonomieverlust. Diese Nachteile werden von verschiedenen hoheitlichen Ebenen behandelt, stehen unter permanentem Revisionsdruck, bedürfen aufwendiger Verwaltung und setzen die Klientel insgesamt in den passiven Status von paternalistisch geschützten und regulierten Objekten (Stigmatisierung). Die Transaktionskosten dieses wohlfahrtsstaatlichen Schutzes, die keineswegs nur in den Verwaltungskosten, sondern ebenso den Kosten von Passivierung und Klientelisierung bestehen, die nach Einführung eines BGE sämtlich wegfallen würden. Zugleich würde der Bürger zum Gebrauch seiner Handlungs- und Entscheidungsfreiheit verstärkt herausgefordert und in diesem Sinne „aktiviert“.
Mit welchen politisch-moralischen Gegenargumenten, institutionellen Traditionen und sozialökonomischen Interessen müssen sich Befürworter des Grundeinkommens auseinandersetzen?
In einer Theorie über sich selbst, einer Theorie zweiter Ordnung geht es um die Frage, welche Kräfte die Durchsetzung des Projekts unterstützen oder seine Aussichten schmälern können. Aus einer protestantischen, marktliberalen und sozialistischen Tradition gleichermaßen verwurzelten arbeitsethischen Gerechtigkeitsauffassung folgt die meritokratische Maxime, dass das Einkommen einer Person nach der Menge und Nützlichkeit seiner Arbeitsleistung zu bemessen sei. Zum einen wird das positive Unrecht, von dem die Untätigen profitieren würden durch die Aufhebung des negativen Unrechts kompensiert, dass viele sehr wohl nützliche Tätigkeiten bisher keine Zahlung erhalten (Familie, Ehrenamt usw.). Wichtig auch das Argument, dass die Erde allen ihren Bewohnern gehört und deshalb auch alle einen Anspruch auf ihren Teil an diesem Kollektiv-Eigentum haben. Außerdem entstehen die so genannten Leistungsträger aus geschenkten Hintergrundbedingungen, wie z.B. den Infrastruktur-Einrichtungen, die uns vergangene Generationen hinterlassen haben, wie Wissensbestände oder zivilisierende Moral- und Rechtsordnungen. Ähnlich die Kooperationsrenten durch das organisierte arbeitsteilige Zusammenwirken vieler Akteure (Synergieeffekte). Solche Zusatzerträge nicht-natürlicher Ressourcen können (ebenso wie die von natürlichen der in einer Lotterie der Natur gewonnenen physischen und geistigen Gaben von Personen) niemandem individuell zugerechnet werden, da sie als „unverdiente Geschenke“ einem Aufteilungs- bzw. Kompensationsanspruch unterliegen; die „Glücklichen“ sind verpflichtet, ihre weniger begünstigten Zeitgenossen in einem gewissen Umfang zu entschädigen. Man kann daher ein moralisches Paradoxon darin sehen, wenn diejenigen, die von jenen „Geschenken“ besonders reichlich profitieren, die anderen, die das nicht tun, gern auffordern, sie mögen doch bitte keine Forderungen nach einem „free lunch“ erheben.
Es fehlen in modernen kapitalistischen Erwerbs- und Arbeitsgesellschaften die institutionellen Muster, die es im gleichen Maße, wie es bei betrieblichen Arbeit der Fall ist, den dort Tätigen erlauben würden, sich zugleich sozial zu integrieren und sich als eigenständige Person zu individuieren. Insofern sollte ein Grundeinkommen durch die Schaffung neuer institutioneller Gelegenheiten zur Teilnahme an nicht erwerbsbezogenen Formen nützlicher Tätigkeit komplettiert werden.
Institutionen wie Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften lehnen das Grundeinkommen aus organisationspolitischem Eigeninteresse des Teilverlust von Zuständigkeit ab. Die politischen Parteien lehnen es hauptsächlich ab, weil die Befürwortung eines Grundeinkommens allzu resignativ sei und dem Eingeständnis nahe käme, dass die Probleme mit den herkömmlichen Mitteln nicht mehr zu lösen seien.
Welchen funktionalen Beitrag kann die Einführung eines allgemeinen Grundeinkommens zur Bewältigung akuter Struktur- und Steuerungsprobleme „reifer“ kapitalistischer Gesellschaften leisten?
Unter dem Kriterium der funktionalen Problemlösungskapazität schneidet der Vorschlag des BGE ausgesprochen gut ab. Das Problem der deutschen Ökonomie im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ist eindeutig kein Produktions-, sondern ein Verteilungsproblem. 1. Erst bei einer gesamtwirtschaftlichen Wachstumsrate von ca. zwei Prozent treten überhaupt positive Beschäftigungseffekte auf; unterhalb dessen schrumpft das Volumen beitragspflichtiger Beschäftigung. 2. Die fiskalischen Gesamtkosten der Arbeitslosigkeit beliefen sich in Deutschland 2004 auf 85,7 Milliarden Euro; die sonstigen volkswirtschaftlichen Schäden wie Einkommensverlust der Arbeitslosen und die entsprechenden negativen Nachfrageeffekte sind nicht enthalten – auch nicht die Einnahmeausfälle, die aus dem anteiligen Wachstum von Beschäftigungsformen resultieren, die der Beitragspflicht nicht wirksam unterliegen (Wachstumshindernis). 3. Mikroökonomisch führt das Wachstum von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen nicht zu mehr Beschäftigung, sondern im Gegenteil wird der Beschäftigungsabbau von den Börsen durch Wachstumserwartungen, Kursgewinne und verbesserte Kapitalversorgung prämiert.
Nach der deutschen Erfahrung eines über ca. 30 Jahre stufenweise und ohne Gegentrend aufgebauten Fehlbestandes an arbeitsvertraglich formalisierten Beschäftigungsgelegenheiten, der heute eine Größenordnung von mehr als sieben Millionen erreicht hat, ist eine Arbeitsmarktgesellschaft im Vollbeschäftigungsgleichgewicht eine unglaubwürdige politische Option. Ein BGE erfüllt wegen seiner Anreiz- und Steuerungseffekte sowohl die Bedingung einen Fehlbestand an Beschäftigungsgelegenheiten ohne desintegrierende Begleiterscheinungen auszuhalten, als auch das Recht aller Bürger auf die freiwillige Wahrnehmung von qualitativ angemessenen Erwerbsgelegenheiten sowie das allgemeine Interesse an einer laufenden Steigerung der Produktivität.
Ein BGE
führt nicht zu Vollbeschäftigung
entschärft das Verteilungsproblem
macht kontraproduktive Praktiken der administrativen „Aktivierung“ verzichtbar
aktiviert die Suche nach nicht erwerblichen Zeitverwendungspräferenzen
lässt für alle den Anreiz zum Abschluss von Arbeitsverträgen intakt
steigert die Produktivität der Arbeit, weil Freiwilligkeit der Arbeit unterstellt werden könnte und weil moralische und gesetzliche Hemmungen bei der Nutzung des arbeitssparenden technischen und organisatorischen Wandels zu großen Teilen entfallen.
Innovationstendenzen der OECD-Staaten zeigen den Weg zu einem BGE durch streng beschäftigungspolitisch ausgerichtete Maßnahmen wie
Kinderaufzucht wird steuerfinanziert subventioniert
Steuerfinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Steuerfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Kombilöhne sind steuerfinanziert
Debatte über gesetzliche Mindestlöhne
Entlastung des Arbeitsverhältnisses von den Lohnnebenkosten (Zumutbarkeitsregelungen, Senkung Arbeitslosenhilfe)
1Das garantierte Grundeinkommen/Opielka/Vobruba1986: Campanellas Sonnenstaat (1623) und Bacons Neu-Atlantis (1638) beschrieben Recht auf Einkommen, bei Wilhelm Weitling (1842/1855) klingt es an, ebenso in Theodor Herzkas „Freiland“ (1890) sowie Kropotkin (1906)und Bertrand Russell (1918, 1971) als auch Karl Ballod und Josef Popper-Lynkeus (1912) (Pseudonym Atlanticus (1998)). Keynes propagiert die radikal gekürzte Lohnarbeit (1930/1972). Alva-Myrdal-Report (Mennigen 1971) BGE in Schweden.