Geschichte des Bedingungslosen Grundeinkommens nach dem Buch „Ein Grundeinkommen für alle?“ von Yannick Vanderborght und Philippe Van Parijs im Campus Verlag


Das allgemeine Grundeinkommen ist ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung individuell ausgezahlt wird.




Vordenker

Erste Debatten



Das bedingungslose Grundeinkommen kann als Geld- oder Sachleistung, einmalig oder regelmäßig mehr oder weniger als die Armutsschwelle oder jeweiligen Mischungen bestehen. Es kann von sub-nationalen politischen Gemeinschaften (z.B. Alaska, Katalonien/Spanien – Pasqual Maragall 2003), supra-nationalen politischen Einheiten (EU – Ferry 1995/2000, Genet/Van Parijs 1992, Van Parijs/Vadenborght 2001) oder global (UNO – Stiftung Peter Kooistra, Dirk Barrez 1999, Wirtschaftswissenschaftler Myron Frankman 1999/2004) ausgezahlt werden, wird zumeist aber national interpretiert.


Die Finanzierung erfolgt von der öffentlichen Hand über die allgemeinen Haushaltsmittel (direkte und indirekte Steuern, Gewinne der staatlichen Unternehmen usw.). Die meisten im Detail ausgearbeiteten Pläne zur Umsetzung dieser Maßnahme (Parker 1989;Reynolds/Healy 1995; Gilain/Van Parijs 1996) gehen von einer Reform der Einkommensteuer für natürliche Personen aus.

Nach dem „Ulmer Modell“ von Helmut Pelzer (1996) werden dazu die gesamten Einnahmen einer proportionalen „Bürgergeldabgabe“ genutzt, die das Bruttoeinkommen auf einer viel breiteren Basis besteuert als die Steuer für natürliche Personen. Entsprechend Roland Duchâtelet (1994) würde die Einführung eines Grundeinkommens über eine deutliche Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert, während der Steuersatz für natürliche Personen stark gesenkt würde (Mehrwertsteuer nach Güterkategorien variiert, um verteilungspolitische regressive Wirkungen abzumildern). Robertson 1989 und Genet/Van Parijs 1992 schlagen Finanzierungsmodalitäten zumindest teilweise auf einer Öko-, insbesondere Energiesteuer vor. Bresson 1999 schlägt eine Tobin-Steuer vor, mit der sich die spekulativen Kapitalbewegungen besteuern ließen. Entsprechend Thomas Paine (1796), Joseph Charlier (1848) und Henry George (1879) setzen Steiner 1992, 1994 und Robertson 1998 auf eine Grundsteuer oder ganz allgemein auf die Besteuerung der Nutzung natürlicher Ressourcen, darunter etwa auch der Absorptionsfähigkeit der Atmosphäre für umweltschädliche Emissionen (Davidson 1995) entsprechend einer Distribution eines Entgelts, dass für die Nutzung einer Ressource erhoben wird, nämlich der Erde (z.B. Alaska). Douglas (1924) und Jacques Duboin (1932) sprechen sich eher für ein distributives System (Vermehrung der Gesamtliquidität) aus (Inflationsrisiko). Nach Huber (1998) lässt sich so nur ein bescheidener und variabler Anteil eines nennenswerten Grundeinkommens dauerhaft finanzieren.


Die Systeme der Mindestsicherung lassen sich mit zahlreichen Varianten grundsätzlich zwei verschiedenen Basismodellen zuordnen: zum einen dem Modell der staatlichen Fürsorge für die Bedürftigen, wie es erstmalig von Morus und Vives formuliert wurde und das heute in den gegenwärtigen Mindestsicherungssystemen, wie zum Beispiel der Sozialhilfe, umgesetzt ist; zum anderen einem Modell, dem zufolge allen Gesellschaftsmitgliedern ein Teil des gesellschaftlichen Vermögens zukommt, ursprünglich von Paine und Spence formuliert.


Gesellschaftliche Kräfte


Politische Organisationen


Christliche Organisationen


Übergangsmaßnahmen


Alternative Modelle


Worin besteht der normative Leitgedanke des Grundeinkommens?

Kapitalistische Gesellschaften sind der einzige bekannte Fall einer wirtschaftlichen Ordnung, in dem das Produktions- und das Verteilungsproblem zugleich gelöst wird. Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Problemlage, die gegenwärtig und auf absehbare Zeit in der BR Deutschland vorliegt, ist ein dramatischer Beweis dafür, dass das Minimum des bedarfsadäquaten Einkommens durchaus oberhalb des Maximums eines eben noch beschäftigungsunschädlichen Niveaus der Arbeitskosten liegen kann. Hieraus entstehen drei wesentliche Nachteile: Armut, Arbeitslosigkeit, Autonomieverlust. Diese Nachteile werden von verschiedenen hoheitlichen Ebenen behandelt, stehen unter permanentem Revisionsdruck, bedürfen aufwendiger Verwaltung und setzen die Klientel insgesamt in den passiven Status von paternalistisch geschützten und regulierten Objekten (Stigmatisierung). Die Transaktionskosten dieses wohlfahrtsstaatlichen Schutzes, die keineswegs nur in den Verwaltungskosten, sondern ebenso den Kosten von Passivierung und Klientelisierung bestehen, die nach Einführung eines BGE sämtlich wegfallen würden. Zugleich würde der Bürger zum Gebrauch seiner Handlungs- und Entscheidungsfreiheit verstärkt herausgefordert und in diesem Sinne „aktiviert“.


Mit welchen politisch-moralischen Gegenargumenten, institutionellen Traditionen und sozialökonomischen Interessen müssen sich Befürworter des Grundeinkommens auseinandersetzen?

In einer Theorie über sich selbst, einer Theorie zweiter Ordnung geht es um die Frage, welche Kräfte die Durchsetzung des Projekts unterstützen oder seine Aussichten schmälern können. Aus einer protestantischen, marktliberalen und sozialistischen Tradition gleichermaßen verwurzelten arbeitsethischen Gerechtigkeitsauffassung folgt die meritokratische Maxime, dass das Einkommen einer Person nach der Menge und Nützlichkeit seiner Arbeitsleistung zu bemessen sei. Zum einen wird das positive Unrecht, von dem die Untätigen profitieren würden durch die Aufhebung des negativen Unrechts kompensiert, dass viele sehr wohl nützliche Tätigkeiten bisher keine Zahlung erhalten (Familie, Ehrenamt usw.). Wichtig auch das Argument, dass die Erde allen ihren Bewohnern gehört und deshalb auch alle einen Anspruch auf ihren Teil an diesem Kollektiv-Eigentum haben. Außerdem entstehen die so genannten Leistungsträger aus geschenkten Hintergrundbedingungen, wie z.B. den Infrastruktur-Einrichtungen, die uns vergangene Generationen hinterlassen haben, wie Wissensbestände oder zivilisierende Moral- und Rechtsordnungen. Ähnlich die Kooperationsrenten durch das organisierte arbeitsteilige Zusammenwirken vieler Akteure (Synergieeffekte). Solche Zusatzerträge nicht-natürlicher Ressourcen können (ebenso wie die von natürlichen der in einer Lotterie der Natur gewonnenen physischen und geistigen Gaben von Personen) niemandem individuell zugerechnet werden, da sie als „unverdiente Geschenke“ einem Aufteilungs- bzw. Kompensationsanspruch unterliegen; die „Glücklichen“ sind verpflichtet, ihre weniger begünstigten Zeitgenossen in einem gewissen Umfang zu entschädigen. Man kann daher ein moralisches Paradoxon darin sehen, wenn diejenigen, die von jenen „Geschenken“ besonders reichlich profitieren, die anderen, die das nicht tun, gern auffordern, sie mögen doch bitte keine Forderungen nach einem „free lunch“ erheben.

Es fehlen in modernen kapitalistischen Erwerbs- und Arbeitsgesellschaften die institutionellen Muster, die es im gleichen Maße, wie es bei betrieblichen Arbeit der Fall ist, den dort Tätigen erlauben würden, sich zugleich sozial zu integrieren und sich als eigenständige Person zu individuieren. Insofern sollte ein Grundeinkommen durch die Schaffung neuer institutioneller Gelegenheiten zur Teilnahme an nicht erwerbsbezogenen Formen nützlicher Tätigkeit komplettiert werden.

Institutionen wie Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften lehnen das Grundeinkommen aus organisationspolitischem Eigeninteresse des Teilverlust von Zuständigkeit ab. Die politischen Parteien lehnen es hauptsächlich ab, weil die Befürwortung eines Grundeinkommens allzu resignativ sei und dem Eingeständnis nahe käme, dass die Probleme mit den herkömmlichen Mitteln nicht mehr zu lösen seien.


Welchen funktionalen Beitrag kann die Einführung eines allgemeinen Grundeinkommens zur Bewältigung akuter Struktur- und Steuerungsprobleme „reifer“ kapitalistischer Gesellschaften leisten?

Unter dem Kriterium der funktionalen Problemlösungskapazität schneidet der Vorschlag des BGE ausgesprochen gut ab. Das Problem der deutschen Ökonomie im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ist eindeutig kein Produktions-, sondern ein Verteilungsproblem. 1. Erst bei einer gesamtwirtschaftlichen Wachstumsrate von ca. zwei Prozent treten überhaupt positive Beschäftigungseffekte auf; unterhalb dessen schrumpft das Volumen beitragspflichtiger Beschäftigung. 2. Die fiskalischen Gesamtkosten der Arbeitslosigkeit beliefen sich in Deutschland 2004 auf 85,7 Milliarden Euro; die sonstigen volkswirtschaftlichen Schäden wie Einkommensverlust der Arbeitslosen und die entsprechenden negativen Nachfrageeffekte sind nicht enthalten – auch nicht die Einnahmeausfälle, die aus dem anteiligen Wachstum von Beschäftigungsformen resultieren, die der Beitragspflicht nicht wirksam unterliegen (Wachstumshindernis). 3. Mikroökonomisch führt das Wachstum von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen nicht zu mehr Beschäftigung, sondern im Gegenteil wird der Beschäftigungsabbau von den Börsen durch Wachstumserwartungen, Kursgewinne und verbesserte Kapitalversorgung prämiert.

Nach der deutschen Erfahrung eines über ca. 30 Jahre stufenweise und ohne Gegentrend aufgebauten Fehlbestandes an arbeitsvertraglich formalisierten Beschäftigungsgelegenheiten, der heute eine Größenordnung von mehr als sieben Millionen erreicht hat, ist eine Arbeitsmarktgesellschaft im Vollbeschäftigungsgleichgewicht eine unglaubwürdige politische Option. Ein BGE erfüllt wegen seiner Anreiz- und Steuerungseffekte sowohl die Bedingung einen Fehlbestand an Beschäftigungsgelegenheiten ohne desintegrierende Begleiterscheinungen auszuhalten, als auch das Recht aller Bürger auf die freiwillige Wahrnehmung von qualitativ angemessenen Erwerbsgelegenheiten sowie das allgemeine Interesse an einer laufenden Steigerung der Produktivität.

Ein BGE


Innovationstendenzen der OECD-Staaten zeigen den Weg zu einem BGE durch streng beschäftigungspolitisch ausgerichtete Maßnahmen wie



1Das garantierte Grundeinkommen/Opielka/Vobruba1986: Campanellas Sonnenstaat (1623) und Bacons Neu-Atlantis (1638) beschrieben Recht auf Einkommen, bei Wilhelm Weitling (1842/1855) klingt es an, ebenso in Theodor Herzkas „Freiland“ (1890) sowie Kropotkin (1906)und Bertrand Russell (1918, 1971) als auch Karl Ballod und Josef Popper-Lynkeus (1912) (Pseudonym Atlanticus (1998)). Keynes propagiert die radikal gekürzte Lohnarbeit (1930/1972). Alva-Myrdal-Report (Mennigen 1971) BGE in Schweden.