Grundeinkommensmodell der KAB Aachen vom 30.01.1999
(Geldwerte in Deutsche Mark auf Basis 1995)
Ziele:
Selbstbestimmung und Selbstentfaltung aller Menschen gleichberechtigt in allen gesellschaftlichen Bereichen
Demokratisierung hin zu einer ökologischen und sozialen Umgestaltung der Gesellschaft und Arbeitswelt
Gleichstellung von Männern und Frauen
Anerkennung von Familienarbeit und gesellschaftlich notwendiger Arbeit neben Erwerbsarbeit
Übertragung auf die gesamte Menschheit, mindestens auf europäischer Ebene.
Berechtigte:
Jeder Mensch mit Wohnsitz in der BRD oder mit Rentenansprüchen aufgrund von Arbeit
Ausländer einschließlich Familien entsprechen Einwanderungsgesetz oder EU-Richtlinie
Höhe:
450,- DM von Geburt an
650,- DM ab dem 6. Lebensjahr
800,- DM ab dem 12. Lebensjahr
1.100,- DM ab dem 18. Lebensjahr
300,- Mehrbedarf für Alleinerziehende, Schwerbehinderte, ab dem 65. Lebensjahr, chronisch Kranke (nicht kumulierbar)
Weiterhin Hilfe in besonderen Lebenslagen
Bei Haushalten ab zwei Personen werden die angehäuften Grundeinkommen um 20% gekürzt (nicht bei Alleinerziehenden)
Weitere Aspekte:
Sozialversicherungssysteme bleiben erhalten
Nicht entlohnte, gesellschaftlich notwendige Arbeit ist sozialversichert
Das Grundeinkommen ist steuerfrei
Alle weiteren Einkommen werden versteuert und sind sozialversicherungspflichtig
Verpflichtung zu gesellschaftlich notwendiger Arbeit ( Erziehungsarbeit, Pflegearbeit, Sozialarbeit usw.) oder Erwerbsarbeit
Die Kosten trägt der Bund. Die Auszahlung geschieht durch eine Kasse bei der Gemeinde
Im Vergleich mit den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz werden insbesondere Familien oder Alleinlebende mit Kindern wesentlich besser gestellt
Gesamtkosten monatlich für 81,5 Millionen Menschen abzüglich Haushaltssynergieeffekten ca. 77 Milliarden DM plus ca. 6 Milliarden DM an Mehrbedarfen ohne weitere Bedarfe in Einzelfällen, insgesamt also von ca. 992 Milliarden DM jährlich.
Finanzierung:
Einzusparende Sozialleistungen von jährlich ca. 124 Milliarden DM
Geringere Staatsausgaben (Schätzungen): Arbeitslosigkeit 25 Milliarden; Mehrbeschäftigung 40 Milliarden; Bürokratieabbau 5 Milliarden; geringere Gesundheitskosten 5 Milliarden.
Reform des Steuersystems: Wiedereinführung der Vermögenssteuer ca. 70 Milliarden; Erhöhung Schenkungs- und Erbschaftsteuer ca. 3 Milliarden; Abschaffung Ehegattensplitting und Einführung Familiensplitting ca. 50 Milliarden; Abschaffung Grundfreibetrag der EKS: ca. 100 Milliarden; Abschaffung der meisten Freibeträge und sonstigen Steuervergünstigungen EKS: ca. 50 Milliarden; Erhöhung des Spitzensteuersatz auf 70%: ca. 50 Milliarden; Ökosteuern: ca. 250 Milliarden; Tobin-Tax: ca. 114 Milliarden; Erhöhung der Umsatzsteuer: ca. 30 Milliarden; Neuverschuldung: ca. 76 Milliarden (in den Anfangsjahren).