Die Soziale Marktwirtschaft

 

Wir bezeichnen unsere Wirtschaftsordnung heute als Soziale Marktwirtschaft. Diesen Begriff hat Alfred Müller-Armack im Jahre 1947 geprägt (vgl. sein Buch Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft, Hamburg 1947). In jenem Jahr hatte die wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung unseres Landes einen Tiefstand erreicht. Die Tagesration eines »Normalverbrau- chers« hatte 1944 noch 2200 Kalorien betragen. Im September 1946 wurden in Berlin pro Kopf 1728 Kalorien an Lebensmitteln zugewiesen. Irn Laufe des Jahres 1947 verminderte sich die tägliche Lebensmittelration auf kaum mehr als 1000 Kalorien. In diesem Jahr trat angesichts der katastrophalen Lage eine entscheidende Änderung der Haltung der alliierten Besatzungsmächte ein.

Im Februar 1947 war im Auftrag des Präsidenten der USA, Harry S. Truman, eine Sachverständigenkommission unter Leitung von Herbert Hoover nach Deutschland gekommen. Ihre drei Berichte trugen wesentlich zu der neuen Entwicklung bei. Bereits im August 1947 wurde ein »revidierter Industrieplan« für die amerikanische und die britische Besatzungszone verkündet, dessen Ziel es war, ein dem Jahre 1936 entsprechendes Produktionsvolumen zu erreichen. Die anfänglich geplante Drosselung auf dem Niveau von 70-75% der früheren Produktion war damit aufgegeben worden.

Im Mai 1947 wurden die amerikanische und die britische Besatzungszone zum »Vereinigten Wirtschaftsgebiet« zusammengefaßt. Diese »Bizone« erhielt einen parlamentsähnlichen »Wirtschaftsrat«, dessen Gesetze der Zustimmung des alliierten Kontrollrates bedurften. Die Verwaltungsaufgaben übernahm das »Direktorium«, zu dessen Vorsitzendem im März 1948 Ludwig Erhard gewählt worden ist.

Im April 1948 hat der amerikanische Kongress das von Außenminister George C. Marshall im Juni 1947 vorgeschlagene Europäische Wiederaufbauprogramm (sog. Marshallplan) beschlossen.

 

Es lief vier Jahre lang. In dieser Zeit flossen 13, 15 Mrd. Dollar an Aufbauhilfe nach Europa, 11 v. H. davon ( = 1,45 Mrd. Dollar) nach Deutschland. Dem Marshallplan war das amerikanische Hilfsprogramm GARIOA, in dem Deutschland eine Lieferung von Lebensmitteln, Medikamenten und Treibstoff im Werte von etwa 1,5 Mrd. Dollar erhalten hatte, vorangegangen. 1m Rahmen der wirtschaftlichen Erholung Deutschlands gab der Marshallplan einen wichtigen Impuls. Seine psychologische Wirkung war dabei wohl noch wertvoller als die rein materielle Seite.

Am 20. Juni 1948 haben die Militärregierungen der drei Westmächte die Gesetze und Verordnungen zur Währungsreform erlassen. Am 24. Juni 1948 trat das vom Wirtschaftsrat verabschiedete »Gesetz über die Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform« in Kraft. Dieses Leitsätze-Gesetz formuliert in klaren Worten die neue Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft. Es legt fest, daß die Freigabe vor der Bewirtschaftung grundsätzlich den Vorrang hat. Bei den Hauptnahrungsmitteln, wichtigen Rohstoffen und lebensnotwendigen Gütern kann die Bewirtschaftung zwar noch beibehalten werden. Die Behörden sollen jedoch ihre Maßnahmen auf ein Minimum beschränken. Grundsätzlich werden die Preise freigegeben. Doch werden wichtige Preise vorläufig noch behördlich und zwar als Höchstpreise festgelegt. Dem Grundsatz des Leistungswettbewerbs soll weitestmöglich Geltung verschafft werden. Monopole sind zu beseitigen oder der staatlichen Aufsicht zu unterstellen. Mit der Lockerung der Bewirtschaftung und Preisbindung soll eine Lockerung der Lohnbindung einhergehen.

Das Leitsätze-Gesetz gibt der marktwirtschaftlichen Lösung der Überwindung der damaligen Notsituation den Vorzug. In der Präambel heißt es: »Das aus der Vergangenheit stammende, kaum noch wirksame Zwangssystem kann daher, insbesondere unter Berücksichtigung des anlaufenden Marshallplanes, aufgelockert, der Markt stärker zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in Erzeugung und Verteilung eingesetzt werden.«.

Es wird aber auch darauf hingewiesen, daß dem Markt unter Umständen Schranken zu setzen sind. »Die Auflockerung des staatlichen Warenverteilungs- und Preisfestsetzungssystems findet ihre Grenze dort, wo es darauf ankommt

  1. den Schutz des wirtschaftlich Schwächeren zu gewährleisten,
  2. die Durchführung von Wirtschaftsprogrammen im öffentlichen Interesse sicherzustellen,
  3. die Ausnutzung einer Mangellage durch monopolistische Einflüsse zu unterbinden.«

Generell soll die Wirtschaftspolitik »wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte in gleicher Weise in Betracht« ziehen.

Eine Marktwirtschaft braucht ein funktionsfähiges Geldwesen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist die Begrenzung der Geldmenge. Das im Deutschen Reich im Jahre 1938 verfügbare Geldvolumen betrug 56,4 Mrd. RM. Bei Kriegsende im Jahre 1945 waren es 298 Mrd. RM, davon alleine 73 Mrd RM an Stückgeld (Noten und Münzen). Dieses Geld war zum überwiegenden Teil in den westlichen Besatzungszonen im Umlauf. Die bewirtschafteten Güter erzielten am Schwarzmark etwa das Fünfzigfache ihres legalen Preises.

In den ersten Nachkriegsjahren gab es zur Geldreform mehr als 200 Vorschläge von öffentlichen Stellen und Sachverständigen. Die westlichen Militärregierungen stützten ihre Gesetze zur Geldreform im wesentlichen auf eine amerikanische Sachverständigengruppe unter Leitung von G. Colm, Y. M. Dodge und R. W. Goldsmith, die bereits 1946 eine Abwertung von 90 Prozent vorgeschlagen hatte.

Die Währungsrefonn von 1948 setzte die Reichsmark außer Kurs und führte als neue Währungseinheit die Deutsche Mark ein. Die ungültig gewordenen Zahlungsmittel mußten abgeliefert, die bei Geldinstituten bestehenden RM-Guthaben geme!det werden. Bis zu 60,- RM je Kopf der Bevölkerung wurden 1 : 1 in DM als sogenannter »Kopfbetrag« umgetauscht. Außerdem gab es in Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl einen »Geschäftsbetrag« für die Unternehmungen. Die auf RM lautenden Konten wurden schrittweise bis zu 6,5 v. H in DM freigegeben. Die Münzen von einem Reichspfennig bis zu einer Reichsmark blieben mit einem Zehntel ihres Nennwertes vorläufig noch im Umlauf. Die Gesamtsumme des umlaufenden Stückgeldes (Noten und Münzen) wurde auf 10 Mrd. DM begrenzt.

Die Währungsreform hatte nicht nur den Übergang zur neuen Währung im Rahmen der laufenden Wirtschaftstätigkeit, sondern ebenso bei allen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zu regeln. In der Startphase der Sozialen Marktwirtschaft wurde durch die Währungsreform die Geldmenge begrenzt und zum erzeugbaren Gütervolumen in das rechte Verhältnis gesetzt. Hierdurch waren die Voraussetzungen für eine auf Geldwertstabilität gerichtete neue Geldpolitik geschaffen worden. Die Deutsche Mark verdrängte mehr und mehr den Bezugsschein und übernahm alsbald voll die Funktionen einer gesunden Währung. Am Anfang der Sozialen Marktwirtschaft standen die Überwindung des Bewirtschaftungssystems, die Errichtung eines gesunden Geldwesens und eine Starthilfe von außen. Unter diesen drei Vorbedingungen konnte das Abenteuer Soziale Marktwirtschaft beginnen. Daß es erfolgreich über die ersten Runden gelangte, ist im wesentlichen das Verdienst von Professor Ludwig Erhard, von 1949 bis 1963 Bundeswirtschaftsminister. Gegen seine Wirtschaftspolitik riefen die Gewerkschaften am 12. November 1948 zum Generalstreik auf. Viele Politiker griffen seine marktwirtschaftlichen Reformen an und verlangten nach mehr staatlicher Lenkung unter sozialistischen Vorzeichen. Es dauerte etwa ein Jahrzehnt. bis sich die Soziale Marktwirtschaft in den politischen Parteien voll durchgesetzt hatte.

Wenn man nun nach den heute gegebenen gesetzlichen Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft fragt, so müßte man eine Fülle von geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen Revue passieren lassen. Diese Ausführung sei jedoch auf zwei Gesetze beschränkt: das Grundgesetz (1949) und das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (1967). Im Grundgesetz ist unsere Wirtschaftscrdnung als solche nicht ausdrücklich genannt. Allerdings weisen die dort gesicherten Freiheitsrechte

-         das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2)

-         das Recht auf Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (Art. 9)

-         freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl (Art 12)

-         das Privateigentum an den Produktionsmitteln (Art. 14)

deutlich auf eine freiheitliche Wirtschaftsordnung hin. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schließt die wirtschaftlichen

-         Freiheit des Konsums

-         Freiheit der Eröffnung eines Gewerbebetriebes (Unternehmensfreiheit)

-         Freiheit der Produktion und des Handels (Gewerbefreiheit)

-         Wettbewerbsfreiheit

ein. Das Grundgesetz verbürgt zwar alle die genannten in Freiheitsrechte, aber es modifiziert sie zugleich auch, indem es soziale Bindungen hinweist. ImArt 14 heißt es. »Eigentum verpflichtet. Es soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.« Jedes individuelle Freiheitsrecht findet seine natürliche soziale Grenze in dem gleichen Recht anderer.

Das Grundgesetz vereinigt demnach individualrechtliche Freiheitsgarantieen und sozialrechtliche Freiheitsbindungen miteinander. Auf die Wirtschaftsordnung bezogen läßt sich daraus die Forderung nach einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung mit sozialer Bindung ableiten. Dies sind genau jene Prinzipien, denen die Soziale Marktwirtschaft verpflichtet ist. So kann man feststellen, daß die Soziale Marktwirtschaft das Grundgesetz im wirtschaftlichen Bereich erfüllt. Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 wurde zur Zeit der ersten Rezession (Wachstumsverzögerung) beschlossen. Es verpflichtet die Bundesregierung und die Länderregierungen, den folgenden Zielen

-         Stabilität des Preisniveaus,

-         hoher Beschäftigungsstand,

-         außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum

bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen Rechnung zu tragen und zwar unter Beachtung der »marktwirtschaftlichen Ordnung«. Die Bundesregierung legt hierzu jährlich im Januar einen Jahreswirtschaftsbericht vor. Wenn eines der genannten Ziele gefährdet ist, erstellt die Bundesregierung »Orientierungsdaten«, die ein aufeinander abgestimmtes Verhalten (konzertierte Aktion) der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Gewerkschaften und Unternehmensverbände ermöglichen.

In diesem Gesetz heißt es ausdrücklich, daß die zu treffenden Maßnahmen »im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung« stehen müssen. Der staatlichen Wirtschaftspolitik wird darin die Aufgabe der sogenannten Globalsteuerung übertragen. Man geht davon aus, daß der marktwirtschaftliche Prozeß Schwankungen hervorbringen kann, die der Staat kompensierend beeinfIußt.

 

 

Aus:

Wirtschaftskunde der Bundesrepublik Deutschland von Ernst Helmstädter, Jürgen Heubes, Rudolf Krupp, Bernd Meyer – Eugen Diederichs Verlag Düsseldorf Köln 1975 – Erste Auflage - Kapitel I. „Die soziale Marktwirtschaft“.