Wir bezeichnen unsere
Wirtschaftsordnung heute als Soziale Marktwirtschaft. Diesen Begriff hat
Alfred Müller-Armack im Jahre 1947 geprägt (vgl. sein Buch Wirtschaftslenkung
und Marktwirtschaft, Hamburg 1947). In jenem Jahr hatte die wirtschaftliche
Versorgung der Bevölkerung unseres Landes einen Tiefstand erreicht. Die
Tagesration eines »Normalverbrau- chers« hatte 1944 noch 2200 Kalorien
betragen. Im September 1946 wurden in Berlin pro Kopf 1728 Kalorien an
Lebensmitteln zugewiesen. Irn Laufe des Jahres 1947 verminderte sich die
tägliche Lebensmittelration auf kaum mehr als 1000 Kalorien. In diesem Jahr
trat angesichts der katastrophalen Lage eine entscheidende Änderung der Haltung
der alliierten Besatzungsmächte ein.
Im Februar 1947 war im
Auftrag des Präsidenten der USA, Harry S. Truman, eine
Sachverständigenkommission unter Leitung von Herbert Hoover nach Deutschland
gekommen. Ihre drei Berichte trugen wesentlich zu der neuen Entwicklung bei.
Bereits im August 1947 wurde ein »revidierter Industrieplan« für die
amerikanische und die britische Besatzungszone verkündet, dessen Ziel es war,
ein dem Jahre 1936 entsprechendes Produktionsvolumen zu erreichen. Die
anfänglich geplante Drosselung auf dem Niveau von 70-75% der früheren Produktion
war damit aufgegeben worden.
Im Mai 1947 wurden die amerikanische und die britische Besatzungszone zum »Vereinigten Wirtschaftsgebiet« zusammengefaßt. Diese »Bizone« erhielt einen parlamentsähnlichen »Wirtschaftsrat«, dessen Gesetze der Zustimmung des alliierten Kontrollrates bedurften. Die Verwaltungsaufgaben übernahm das »Direktorium«, zu dessen Vorsitzendem im März 1948 Ludwig Erhard gewählt worden ist.
Im April 1948 hat
der amerikanische Kongress das von Außenminister George C. Marshall im Juni
1947 vorgeschlagene Europäische Wiederaufbauprogramm (sog. Marshallplan)
beschlossen.
Es lief vier
Jahre lang. In dieser Zeit flossen 13, 15 Mrd. Dollar an Aufbauhilfe nach
Europa, 11 v. H. davon ( = 1,45 Mrd. Dollar) nach Deutschland. Dem Marshallplan
war das amerikanische Hilfsprogramm GARIOA, in dem Deutschland eine Lieferung
von Lebensmitteln, Medikamenten und Treibstoff im Werte von etwa 1,5 Mrd.
Dollar erhalten hatte, vorangegangen. 1m Rahmen der wirtschaftlichen Erholung
Deutschlands gab der Marshallplan einen wichtigen Impuls. Seine psychologische
Wirkung war dabei wohl noch wertvoller als die rein materielle Seite.
Am
20. Juni 1948 haben die Militärregierungen der drei Westmächte die Gesetze und
Verordnungen zur Währungsreform erlassen. Am 24. Juni 1948 trat das vom
Wirtschaftsrat verabschiedete »Gesetz über die Leitsätze für die
Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform« in Kraft. Dieses
Leitsätze-Gesetz formuliert in klaren Worten die neue Konzeption der Sozialen
Marktwirtschaft. Es legt fest, daß die Freigabe vor der Bewirtschaftung
grundsätzlich den Vorrang hat. Bei den Hauptnahrungsmitteln, wichtigen
Rohstoffen und lebensnotwendigen Gütern kann die Bewirtschaftung zwar noch
beibehalten werden. Die Behörden sollen jedoch ihre Maßnahmen auf ein Minimum
beschränken. Grundsätzlich werden die Preise freigegeben. Doch werden wichtige
Preise vorläufig noch behördlich und zwar als Höchstpreise festgelegt. Dem
Grundsatz des Leistungswettbewerbs soll weitestmöglich Geltung verschafft werden.
Monopole sind zu beseitigen oder der staatlichen Aufsicht zu unterstellen. Mit
der Lockerung der Bewirtschaftung und Preisbindung soll eine Lockerung der
Lohnbindung einhergehen.
Das Leitsätze-Gesetz gibt der marktwirtschaftlichen
Lösung der Überwindung der damaligen Notsituation den Vorzug. In der Präambel
heißt es: »Das aus der Vergangenheit stammende, kaum noch wirksame Zwangssystem
kann daher, insbesondere unter Berücksichtigung des anlaufenden Marshallplanes,
aufgelockert, der Markt stärker zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in
Erzeugung und Verteilung eingesetzt werden.«.
Es
wird aber auch darauf hingewiesen, daß dem Markt unter Umständen Schranken zu
setzen sind. »Die Auflockerung des staatlichen Warenverteilungs- und
Preisfestsetzungssystems findet ihre Grenze dort, wo es darauf ankommt
Generell
soll die Wirtschaftspolitik »wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte in
gleicher Weise in Betracht« ziehen.
Eine
Marktwirtschaft braucht ein funktionsfähiges Geldwesen. Die wichtigste
Voraussetzung dafür ist die Begrenzung der Geldmenge. Das im Deutschen Reich im
Jahre 1938 verfügbare Geldvolumen betrug 56,4 Mrd. RM. Bei Kriegsende im Jahre
1945 waren es 298 Mrd. RM, davon alleine 73 Mrd RM an Stückgeld (Noten und
Münzen). Dieses Geld war zum überwiegenden Teil in den westlichen
Besatzungszonen im Umlauf. Die bewirtschafteten Güter erzielten am Schwarzmark
etwa das Fünfzigfache ihres legalen Preises.
In
den ersten Nachkriegsjahren gab es zur Geldreform mehr als 200 Vorschläge von
öffentlichen Stellen und Sachverständigen. Die westlichen Militärregierungen
stützten ihre Gesetze zur Geldreform im wesentlichen auf eine amerikanische
Sachverständigengruppe unter Leitung von G. Colm, Y. M. Dodge und R. W.
Goldsmith, die bereits 1946 eine Abwertung von 90 Prozent vorgeschlagen hatte.
Die
Währungsrefonn von 1948 setzte die Reichsmark außer Kurs und führte als neue
Währungseinheit die Deutsche Mark ein. Die ungültig gewordenen Zahlungsmittel
mußten abgeliefert, die bei Geldinstituten bestehenden RM-Guthaben geme!det
werden. Bis zu 60,- RM je Kopf der Bevölkerung wurden 1 : 1 in DM als
sogenannter »Kopfbetrag« umgetauscht. Außerdem gab es in Abhängigkeit von der
Beschäftigtenzahl einen »Geschäftsbetrag« für die Unternehmungen. Die auf RM
lautenden Konten wurden schrittweise bis zu 6,5 v. H in DM freigegeben. Die
Münzen von einem Reichspfennig bis zu einer Reichsmark blieben mit einem
Zehntel ihres Nennwertes vorläufig noch im Umlauf. Die Gesamtsumme des
umlaufenden Stückgeldes (Noten und Münzen) wurde auf 10 Mrd. DM begrenzt.
Die Währungsreform hatte nicht nur den Übergang zur neuen
Währung im Rahmen der laufenden Wirtschaftstätigkeit, sondern ebenso bei allen
bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zu regeln. In der Startphase der
Sozialen Marktwirtschaft wurde durch die Währungsreform die Geldmenge begrenzt
und zum erzeugbaren Gütervolumen in das rechte Verhältnis gesetzt. Hierdurch
waren die Voraussetzungen für eine auf Geldwertstabilität gerichtete neue
Geldpolitik geschaffen worden. Die Deutsche Mark verdrängte mehr und mehr den
Bezugsschein und übernahm alsbald voll die Funktionen einer gesunden Währung.
Am Anfang der Sozialen Marktwirtschaft standen die Überwindung des
Bewirtschaftungssystems, die Errichtung eines gesunden Geldwesens und eine
Starthilfe von außen. Unter diesen drei Vorbedingungen konnte das Abenteuer
Soziale Marktwirtschaft beginnen. Daß es erfolgreich über die ersten Runden
gelangte, ist im wesentlichen das Verdienst von Professor Ludwig Erhard, von
1949 bis 1963 Bundeswirtschaftsminister. Gegen seine Wirtschaftspolitik riefen
die Gewerkschaften am 12. November 1948 zum Generalstreik auf. Viele Politiker
griffen seine marktwirtschaftlichen Reformen an und verlangten nach mehr
staatlicher Lenkung unter sozialistischen Vorzeichen. Es dauerte etwa ein
Jahrzehnt. bis sich die Soziale Marktwirtschaft in den politischen Parteien
voll durchgesetzt hatte.
Wenn
man nun nach den heute gegebenen gesetzlichen Grundlagen der Sozialen
Marktwirtschaft fragt, so müßte man eine Fülle von geltenden Gesetzen und
Rechtsverordnungen Revue passieren lassen. Diese Ausführung sei jedoch auf zwei
Gesetze beschränkt: das Grundgesetz (1949) und das Gesetz zur Förderung der
Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (1967). Im Grundgesetz ist unsere
Wirtschaftscrdnung als solche nicht ausdrücklich genannt. Allerdings weisen die
dort gesicherten Freiheitsrechte
-
das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.
2)
-
das Recht auf Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und
Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (Art. 9)
-
freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl (Art 12)
-
das Privateigentum an den Produktionsmitteln (Art. 14)
deutlich auf eine freiheitliche Wirtschaftsordnung hin.
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schließt die wirtschaftlichen
-
Freiheit des Konsums
-
Freiheit der Eröffnung eines Gewerbebetriebes
(Unternehmensfreiheit)
-
Freiheit der Produktion und des Handels (Gewerbefreiheit)
-
Wettbewerbsfreiheit
ein.
Das Grundgesetz verbürgt zwar alle die genannten in Freiheitsrechte, aber es
modifiziert sie zugleich auch, indem es soziale Bindungen hinweist. ImArt 14
heißt es. »Eigentum verpflichtet. Es soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen.« Jedes individuelle Freiheitsrecht findet seine natürliche soziale
Grenze in dem gleichen Recht anderer.
Das
Grundgesetz vereinigt demnach individualrechtliche Freiheitsgarantieen und
sozialrechtliche Freiheitsbindungen miteinander. Auf die Wirtschaftsordnung
bezogen läßt sich daraus die Forderung nach einer freiheitlichen
Wirtschaftsordnung mit sozialer Bindung ableiten. Dies sind genau jene
Prinzipien, denen die Soziale Marktwirtschaft verpflichtet ist. So kann man
feststellen, daß die Soziale Marktwirtschaft das Grundgesetz im
wirtschaftlichen Bereich erfüllt. Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und
des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 wurde zur Zeit der ersten
Rezession (Wachstumsverzögerung) beschlossen. Es verpflichtet die
Bundesregierung und die Länderregierungen, den folgenden Zielen
-
Stabilität des Preisniveaus,
-
hoher Beschäftigungsstand,
-
außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und
angemessenem Wirtschaftswachstum
bei
ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen Rechnung zu tragen und zwar
unter Beachtung der »marktwirtschaftlichen Ordnung«. Die Bundesregierung legt
hierzu jährlich im Januar einen Jahreswirtschaftsbericht vor. Wenn eines der
genannten Ziele gefährdet ist, erstellt die Bundesregierung
»Orientierungsdaten«, die ein aufeinander abgestimmtes Verhalten (konzertierte
Aktion) der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Gewerkschaften und
Unternehmensverbände ermöglichen.
In diesem Gesetz heißt es ausdrücklich, daß die zu
treffenden Maßnahmen »im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung« stehen
müssen. Der staatlichen Wirtschaftspolitik wird darin die Aufgabe der sogenannten
Globalsteuerung übertragen. Man geht davon aus, daß der marktwirtschaftliche
Prozeß Schwankungen hervorbringen kann, die der Staat kompensierend beeinfIußt.
Aus:
Wirtschaftskunde der Bundesrepublik Deutschland von Ernst
Helmstädter, Jürgen Heubes, Rudolf Krupp, Bernd Meyer – Eugen Diederichs Verlag
Düsseldorf Köln 1975 – Erste Auflage - Kapitel I. „Die soziale
Marktwirtschaft“.