Sozialproduktberechnung
In der Sozialproduktberechnung können unterschiedliche
Maßgrößen definiert werden. Hier stellt sich die Frage, wie
sich die Versorgung der Wirtschaftssubjekte messen lässt. So soll das
reale Bruttosozialprodukt sämtliche Güter und Dienstleistungen erfassen,
die in einem Staat über eine bestimmte Periode erzeugt worden sind;
diese Güter und Dienstleistungen werden gemeinhin als Indikator für
Wohlstand betrachtet. Die Benutzung dieser Größe ist problematisch,
weil es zwar die Güterversorgung misst, aber keine Beziehung zur Bevölkerung,
bzw. zur Zahl der zur Güterproduktion vorhandenen Bevölkerung herstellt.
Abhilfe schafft hier, das reale Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung
oder pro Kopf der erwerbsfähigen Bevölkerung zu beziehen. Eine
weitere Verfeinerung wäre, es pro beschäftigtem Arbeiter bzw. pro
Arbeitsstunde zu beziehen.
Das reale Bruttosozialprodukt entspricht nicht den im Inland zum Konsum
und zur Investition zur Verfügung stehenden Gütern und Dienstleistungen,
solange die exportierten Güter und Dienstleistungen darin enthalten sind,
die Importe jedoch fehlen. Die Länder mit Exportüberschuss tragen
zur Erhöhung des Lebensstandards in Ländern mit Importüberschuss
bei, obwohl die Sozialprodukte dieser Länder hiervon nicht verändert
sind.
Eine weitere Maßgröße ist der reale Konsum in einem Land
in einer Periode. Auch hier kann die Aussagekraft durch Bezug auf Arbeiterzahl,
Arbeitsstunden, Konsumgüterindustrie oder die im Inland zur Verfügung
stehenden Konsumgütermengen verbessert werden.
Eine wichtige Größe ist das Produktionspotential. Hierunter fällt
die Messung des an sich möglichen Bruttosozialprodukts. Mit dieser Größe
rechnet die Deutsche Bundesbank bei der Geldmengensteuerung.
Die hier genannten Maßzahlen weisen maßtechnische
und definitorische Unzulänglichkeiten auf.
So werden nur solche Güterproduktionen und Leistungen erfasst, die
auf Märkten angeboten und nachgefragt werden. Zwar wurde die Maßtechnik
insoweit modifiziert, als z.B. Eigenverbrauch in der Landwirtschaft oder der
Mietgegenwert für Wohnen im Eigenheim erfasst wird. Allerdings
bleiben auch weiterhin wesentliche Leistungen wie Hausfrauenarbeit oder die
Schattenwirtschaft (handwerkliche Eigenleistungen der Haushalte; Schwarzarbeit)
unerfasst. Einen Ausweg bieten hier Schätzungen zum Teil grober Art,
z.B. bei den Veränderungen der Vorratsinvestitionen. Ein weiteres
maßtechnisches Problem ist, dass das reale Sozialprodukt aus dem nominalen
Sozialprodukt durch Deflationierung mit dem Preisindex des Sozialprodukts
gewonnen wird; durch die Wahl des Preisindexes – es können nicht alle
Preise berücksichtigt werden – entstehen unüberwindliche Schwierigkeiten.
Definitorische Unzulänglichkeiten treten unter der
Prämisse auf, dass alle Größen richtig gemessen werden können.
Komponenten des Bruttosozialprodukts werden als Konsumgüter, Staatsausgaben
oder Produktion bezeichnet, obwohl sie keine produktive Leistung darstellen,
sondern Verlustcharakter haben, bzw. vorleistungsähnliche Kosten sind,
die herauszurechnen wären. Beispiele sind zusätzliche strukturelle
Kosten durch sekundären Urbanisationsprozess, wie die Fahrt mit dem
Auto zum Arbeitsplatz, der Parkraum oder Unfallfolgekosten, die zwar
faktisch den Wohlstand erhöhen, obwohl Körperschäden den Wohlstand
nicht erhöhen. Andere Teile des Bruttosozialprodukts werden nicht als
Wohlstandsbestandteile empfunden, wie z.B. die Ausgaben für nationale
Verteidigung, Atombombenversuche u.ä.. Als realer Konsum werden Ausgaben
erfasst, die eigentlich Investitionen darstellen, wie z.B. im öffentlichen
Bereich das Wohnungswesen, Gesundheitswesen oder Erziehung. Alle Ausgaben
der privaten Haushalte werden als Konsum bezeichnet, obwohl bei einigen Gütern
die Nutzung lediglich den Konsum darstellt (Autokauf; PC sind ähnlich
Investition). Andere Positionen erhöhen das Bruttosozialprodukt, obwohl
sie das Vermögen verringern (z.B. nicht erneuerbare Rohstoffe, die abgebaut
werden). Und einige Kostenelemente bleiben bei der BSP-Berechnung unberücksichtigt,
wie Umweltschäden, deren Beseitigung wiederum wohlstandsfördernd
wirkt, wobei das Verursacherprinzip und die Bewertung solcher Schäden
schwierig oder unmöglich ist.
Hiervon unberücksichtigt werden in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
(VGR) folgende Maßgrößen genannt:
Volksprodukte nach der Güterentstehung:
Der Bruttoproduktionswert ist die Summe der Werteinheiten aller End- und
Zwischenprodukte. Werden hiervon die Zwischenprodukte (Vorleistungen) abgezogen
ergibt sich die Bruttowertschöpfung oder der Nettoproduktionswert. Durch
addieren der Einfuhrabgaben errechnet sich das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen
(BIP). Das addieren der Auslandseinkommen von Inländern und subtrahieren
der Inlandseinkommen von Ausländern ergibt das Bruttosozialprodukt zu
Marktpreisen (BSP), welches in etwa das Einkommen ist, das den Inländern
zur Verfügung steht. Nach Subtraktion der Reinvestitionen (Abschreibungen)
hiervon zeigt sich das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen oder Nettoinlandsprodukt.
Abgezogen die indirekten Steuern hiervon plus der Subventionen erhält
man das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten oder Volkseinkommen.
Volksprodukte nach der Güterverwendung und Einkommensentstehung:
Die Addition von privatem Verbrauch, staatlichem Verbrauch, privater Bruttoinvestition
(Reinvestition), staatlicher Bruttoinvestition und Außenbeitrag (Differenz
von Ein- und Ausfuhr) ergibt das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen (BSP).
Die Addition der Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit von Inländern
und den Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen von
Inländern ist das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten oder Volkseinkommen.
Plus indirekte Steuern und minus der Subventionen ergibt sich das Nettosozialprodukt
zu Marktpreisen. Das Hinzuzählen der Abschreibungen ergibt das Bruttosozialprodukt
zu Marktpreisen (BSP).
Angesichts der genannten Unzulänglichkeiten bei
der Volksproduktrechnung ist es berechtigt, die vermeintlich objektiven Ergebnisse
der Wohlstandsmessung in Frage zu stellen. Dementsprechend wurde in den siebziger
Jahren des letzten Jahrhunderts versucht, den Begriff Wohlstand als den materiellen
Lebensstandard um den Begriff Wohlfahrt als Kennzeichnung der Lebensqualität
zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierbei entwickelten die Wirtschaftswissenschaftler
Nordhaus und Tobin 1972 das sog. „Measure of Economic Welfare (MEW)“, welches
in den beiden Erscheinungsformen MEW/A und MEW/S das Sozialprodukt korrigiert,
indem soweit als möglich dessen Mängel beseitigt werden. Der Vorzug
dieses Wohlstandsmaßes liegt darin begründet, dass es keinen Bruch
zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung darstellt, sondern aus ihr entwickelt
werden kann.
Ein wesentlicher Nachteil besteht darin, dass Umweltschäden kaum berücksichtigt
werden. In diesem Sinne legte der Ökonom William Nordhaus eine Rechnung
vor, nach welcher die Stabilisierung der CO2-Emissionen anhand der Zielsetzung
vom Umweltgipfel in Toronto (1989) das Bruttosozialprodukt der USA um rund
200 Milliarden Dollar pro Jahr belasten würde, womit fortan in den USA
jede vernünftige Klimapolitik und zugleich eine rationale Diskussion
um eine ökologische Steuerreform beendet war. Die Annahmen dieser Rechnung
sind jedoch aus ökologischer Sicht fragwürdig (vergl. v. Weizsäcker
et. al./Faktor Vier/ Verlag Knaur/S. 181/182).
Ein zweiter Weg zur Quantifizierung von Wohlfahrt und Lebensqualität
besteht in der Aufstellung eines Systems sozialer Indikatoren, wie es die
OECD (Oraganization for Economic Coordination and Development) 1973 vorsah.