Fragliche Ergänzung der Abgabenordnung bei Einführung einer Negativen Einkommenssteuer


Abgabenordnung


§ 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen



Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.



§3b Bedingungslose Einkommen


Bedingungslose Einkommen sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Bekämpfung von Armut an alle ausbezahlt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Förderung der Wirtschaft kann Nebenzweck sein.

Argumentation:


In dieser Ergänzung sind vor allem zwei Argumente implizit:

Das eine ist jenes der Armut. Denn es geht hier zu aller erst um die „Bekämpfung der Armut“. Zwar wird damit in die Abgabenordnung ein Aspekt eingestellt, der hier eigentlich nichts zu suchen hat – schließlich geht es ja in dieser Ordnung um Abgaben und nicht um sozialstaatliche Aspekte. Dennoch gibt es in den Rechts-Normen auch Verknüpfungen zu zweckfremden Bereichen anderer Gesetzestexte, so dass auch hier so eine Verknüpfung akzeptiert werden könnte. Dabei weist der Nachsatz „die Förderung der Wirtschaft kann Nebenzweck sein“ ebenfalls ganz deutlich auf die allererste Zielfunktion der Armutsbekämpfung.

Das andere Argument betrifft die Höhe des Grundeinkommens. In der Diskussion der Grundeinkommensbefürworter spricht man meistens von gesellschaftlicher Teilhabe, einem gesellschaftlichen Existenzminimum, welches den Menschen gegeben werden soll. Diese Form der Bescheidung ist jedoch nicht unbedingt Ziel führend. Denn keine Kraft wird sich bei der Durchsetzung ihrer Ziele von vornherein selbst zurückhalten. Zwar wird die Frage der Satisfizierung in der Wirtschaft eindringlich diskutiert, entspricht jedoch nicht der aktuellen debattären Kultur und eher weniger dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Deshalb sollte es darum gehen, dass das Grundeinkommen so hoch wie möglich anvisiert wird. Der Nachsatz "die Förderung der Wirtschaft kann Nebenzweck sein" ermöglicht explizit diese Haltung; ähnlich ist die Bekämpfung der Armut nicht definiert.