Erstes Gossensches Gesetz
"Die Größe ein und desselben Genusses nimmt, wenn wir mit der
Bereitung des Genusses ununterbrochen fortfahren, fortwährend ab, bis
zuletzt Sättigung eintritt."
Zweites Gossensches Gesetz
"Der Mensch, dem die Wahl zwischen mehreren Genüssen frei steht,
dessen Zeit aber nicht ausreicht, alle vollaus sich zu bereiten, muß,
wie verschieden auch die absolute Größe dieser Genüsse sein
mag, um die Summe seines Genusses zum Größten zu bringen, bevor
er auch nur den größten sich vollaus bereitet, sie alle theilweise
bereiten, und zwar in einem solchen Verhältniß, daß die Größe
eines Genusses in dem Augenblick, in welchem seine Bereitung abgebrochen
wird, bei allen noch die gleiche bleibt."
Drittes Gossensches Gesetz
Bei einer Wiederholung der Bedürfnisbefriedigung nimmt die Intensität
der Bedürfnisse ab (dynamische Betrachtungsweise, da ein Zeitintervall
berücksichtigt wird).