Erstes Gossensches Gesetz

"Die Größe ein und desselben Genusses nimmt, wenn wir mit der Bereitung des Genusses ununterbrochen fortfahren, fortwährend ab, bis zuletzt Sättigung eintritt."




Zweites Gossensches Gesetz

"Der Mensch, dem die Wahl zwischen mehreren Genüssen frei steht, dessen Zeit aber nicht ausreicht, alle vollaus sich zu bereiten, muß, wie verschieden auch die absolute Größe dieser Genüsse sein mag, um die Summe seines Genusses zum Größten zu bringen, bevor er auch nur den größten sich vollaus bereitet, sie alle theilweise bereiten, und zwar in einem solchen Verhältniß, daß die Größe eines Genusses in dem Augenblick, in welchem seine Bereitung abgebrochen wird, bei allen noch die gleiche bleibt."


Drittes Gossensches Gesetz

Bei einer Wiederholung der Bedürfnisbefriedigung nimmt die Intensität der Bedürfnisse ab (dynamische Betrachtungsweise, da ein Zeitintervall berücksichtigt wird).